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Eine Geschäftstätigkeit in Thailand erfordert in den meisten Fällen zwingend die Gründung eines Unternehmens mit Sitz in Thailand. In 99% der Fälle wird die Rechtsform der Company Limited (Co. Ltd.) - vergleichbar der deutschen GmbH - gewählt. Dies gilt für internationale deutsche Konzerne gleichermassen wie für Kleinunternehmen. Hier mehr zur Repräsentanz und zum Regional Operating Headquarters (ROH) sowie zum Joint Venture. Was ist eine Amalgamation? Und wie funktioniert ein Unternehmenskauf in Thailand?

Die Unternehmensgründung in Thailand wird vielfach als einfach angesehen. Diese Sichtweise ist falsch. Nach den Statistiken der Weltbank rangiert Thailand in der Kategorie "Starting a business" auf dem 78. Platz. Während das "ease of doing business" in Thailand leicht ist (Platz 17), ist die korrekte Gründung des Unternehmens eher komplex. Die Entscheidung für eine superbillige Gründung ist daher eine riskante Wahl.

Eine Straßenkarte zur überlegten Unternehmensgründung finden Sie hier. Regelmäßig ist es sinnvoll, dies auf der Grundlage eines Geschäftsplans / Businessplans zu beginnen.

Die Geschäftstätigkeit von Ausländern ist in Thailand durch den "Foreign Business Act" beschränkt. Ausländer ist in diesem Sinne eine ausländische Person oder ein Unternehmen mit Sitz im Ausland - oder auch ein thailändisches Unternehmen mit ausländischen Mehrheitsgesellschaftern. Während einige Geschäftstätigkeiten für Ausländer gänzlich verboten sind, besteht für andere Bereiche das Erfordernis einer "Foreign Business License".

Die Beschränkung für die Ausländertätigkeit können dadurch vermieden werden, dass ein thailändisches Unternehmen mit thailändischem Mehrheitspartner gewählt wird. Es liegt auf der Hand, dass dies eine sensitives Thema ist und sorgfältig strukturiert und verbindlich vereinbart werden muss. Daneben gibt es die Möglichkeit zur Investitionsförderung durch das BOI.

Wer sich bei der Unternehmensgründung mit Glücksrittern einläßt, darf sich bei überraschenden Entwicklungen nicht wundern.