Eine Straßenkarte zur überlegten Unternehmensgründung finden Sie hier. Regelmäßig ist es sinnvoll, dies auf der Grundlage eines Geschäftsplans / Businessplans zu beginnen.
Die Geschäftstätigkeit von Ausländern ist in Thailand durch den "Foreign Business Act" beschränkt. Ausländer ist in diesem Sinne eine ausländische Person oder ein Unternehmen mit Sitz im Ausland - oder auch ein thailändisches Unternehmen mit ausländischen Mehrheitsgesellschaftern. Während einige Geschäftstätigkeiten für Ausländer gänzlich verboten sind, besteht für andere Bereiche das Erfordernis einer "Foreign Business License".
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Die Beschränkung für die Ausländertätigkeit können dadurch vermieden werden, dass ein thailändisches Unternehmen mit thailändischem Mehrheitspartner gewählt wird. Es liegt auf der Hand, dass dies eine sensitives Thema ist und sorgfältig strukturiert und verbindlich vereinbart werden muss. Daneben gibt es die Möglichkeit zur Investitionsförderung durch das BOI.
Wer sich bei der Unternehmensgründung mit Glücksrittern einläßt, darf sich bei überraschenden Entwicklungen nicht wundern.
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